Courtage-Passus

 

Courtage – Passus
Mit Abschluss dieses Vertrages wird eine Maklerprovision in Höhe von 5,8 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zugunsten der Firma Michael F. Köhler Immobilien, Warfer Landstraße 17 B, 28357 Bremen, fällig und ist spätestens14 Tage nach Beurkundung dieses Vertrages zu zahlen. Abweichungen sind mit dem zuständigen Makler im Einzelnen zu erörtern.

 

Der Makler ist vom Verkäufer beauftragt worden. Der Verkäufer hat jedoch von vornherein mit dem Makler vereinbart, dass beim Zustandekommen eines Vertrages – gemäß Bremer Usancen – keine Maklergebühr vom Verkäufer geschuldet werde, sondern in jedem Falle ausschließlich die Käuferseite die gesamte Maklergebühr schulde.

 

Demgemäß vereinbaren die Vertragsparteien gemäß § 328 BGB, dass der Makler das unmittelbare Recht erwerben soll, die Maklerprovision von dem Käufer zu verlangen (echter Vertrag zugunsten Dritter). Die hieraus begründeten Rechte der Firma Michael F. Köhler Immobilien sind unabhängig vom weiteren rechtlichen Bestand dieses Kaufvertrages.


 
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